13. September 2018

Glossar

Drittverwendungsfähigkeit

Die Drittverwendungsfähigkeit bezeichnet die Eigenschaft einer Immobilie, nach Beendigung eines Mietverhältnisses, ohne, oder nur mit geringen Investitionsaufwand an einen Nachnutzer vermittelt zu werden. Maßgeblich sind hierfür die Lage und der Grad des spezifischen Gebäudezuschnitts.

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