13. September 2018
Drittverwendungsfähigkeit
Die Drittverwendungsfähigkeit bezeichnet die Eigenschaft einer Immobilie, nach Beendigung eines Mietverhältnisses, ohne, oder nur mit geringen Investitionsaufwand an einen Nachnutzer vermittelt zu werden. Maßgeblich sind hierfür die Lage und der Grad des spezifischen Gebäudezuschnitts.
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